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„Mieten dürfen nach Modernisierung nicht ins Kraut schießen“

„Die Mieten müssen auch nach einer Modernisierungsmaßnahme bezahlbar bleiben. Daher muss auch Dortmund von der Absenkung der Modernisierungsumlage profitieren“, fordern die Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann und die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Carla Neumann-Lieven. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass künftig nur noch acht statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. „Bei der Ausarbeitung des Gesetzes geht es jetzt darum, dass es für alle Gebiete in Deutschland gilt“, erklärt Poschmann. Sie werde in Berlin auf eine schnelle Umsetzung drängen und sich gegen Versuche wehren, die Neuregelung auf bestimmte Gebiete zu beschränken. Denn in diesem Fall würde Dortmund nicht profitieren.

„Dortmund ist eine dynamisch wachsende Stadt, der Wohnraum wird knapper und die Mieten steigen. Die Mieter dürfen hier nicht auch noch mit höheren Modernisierungskosten belastet werden als andernorts“, ergänzt Neumann-Lieven.

Beispiel:
Fallen für die Modernisierung einer Wohnung Kosten von 10.248,27 Euro an, kann ein Vermieter in Dortmund davon elf Prozent auf die Miete umlegen. Das wären 1.127,31 Euro im Jahr und 93,94 Euro monatlich. Kann der Mieter bei Modernisierung derselben Wohnung acht Prozent der Kosten umlegen, beträgt die Mieterhöhung 854,82 pro Jahr und 71,17 Euro monatlich.