Heute feiern wir den 75. Jahrestag des Grundgesetzes. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft und ist seither ein Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt – es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland.
Viele der „Väter und Mütter“ des Grundgesetzes waren bereits vor 1933 in deutschen Parlamenten vertreten. Drei von ihnen gehörten 1919 zur Weimarer Nationalversammlung: Helene Weber (CDU), Paul Löbe (SPD) und Wilhelm Heile (DP).
Unter den 65 Mitgliedern waren nur vier Frauen: Helene Weber (CDU), Friederike Nadig und Elisabeth Selbert (beide SPD), und Helene Wessel (Zentrum). Insbesondere Elisabeth Selbert und Friederike Nadig verdanken wir, dass im Artikel 3 der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ steht.
Alle Mitglieder des Parlamentarischen Rates einte, dass sie tief vom Scheitern der Weimarer Republik und vom nationalsozialistischen Terror geprägt waren. Das Grundgesetz stellt damit eine unmittelbare politische Reaktion auf die strukturellen Schwächen der Weimarer Verfassung von 1919, die es zugelassen hatte, dass mit dem Ermächtigungsgesetz und der Gleichschaltung im „Dritten Reich“ die Demokratie durch das Führerprinzip ersetzt wurde. Nie wieder sollte von deutschem Boden ein Krieg und eine Gewaltherrschaft ausgehen.
Und so ist unser Grundgesetz die Verfassung eines demokratischen Rechtsstaates, der mit seinen europäischen und außereuropäischen Nachbarn friedlich zusammenleben möchte.
Darüber hinaus enthält das Grundgesetz aber auch einen Auftrag und einen Appell an Staat und Zivilgesellschaft. Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von der Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten. Sie muss aber auch durch den Staat und seine Institutionen gewährleistet und geschützt werden, wo ihre obersten und durch die Verfassung garantierten Werteprinzipien zur Disposition gestellt werden.
So bezeichnet dann auch das Bundesverfassungsgericht das politische System der Bundesrepublik Deutschland als streitbare, wehrhafte Demokratie.
Das Grundgesetz ist die Konsequenz aus den Unrechtstaten des Nationalsozialismus und soll uns vor einer Wiederholung schützen. Wir können es also gar nicht hoch genug halten und uns freuen, dass die Mehrheit in unserem Staat es schätzt und bewahren möchte. Deshalb lasst uns feiern, dass wir in einer vielfältigen, freien und offenen Gesellschaft leben. Die wir aber auch nach Rechtsaußen verteidigen müssen!
Unsere Highlights des Grundgesetzes zum Nachlesen.