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Entscheidung der Mindestlohnkommission fehlt der Respekt vor den Beschäftigten

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit verurteilt die Entscheidung der Mindestlohnkommission den Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren, nur um jeweils 41 Cent zu erhöhen. Dies entspricht einer prozentualen Anhebung um 3,4 Prozent im ersten Jahr und 3,3 Prozent im zweiten Jahr.

„Die Arbeitgebervertreter in der Mindestlohnkommission reihen sich mit dieser Entscheidung, in die sture Haltung der Arbeitgeberverbände ein, die in den diesjährigen Tarifrunden den Beschäftigten keine fairen Angebote gemacht haben.“ So Ulrich Piechota Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und weiter „Den Arbeitgebern fehlt jeglicher Respekt vor den Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen kaum in der Lage sind, den augenblicklichen Preissteigerungen begegnen zu können. Der Kaufkraftverlust für sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten setzt sich somit weiter fort.“

In allen Branchen sind Tarifsteigerungen in diesem Jahr oft nur durch massive Warnstreiks der Beschäftigten zustande gekommen.  Bedauerlicherweise sind die fast 6 Millionen Beschäftigten, die gezwungen sind für einen Mindestlohn zu arbeiten nicht in der Lage einen Arbeitskampf zu führen. Diesen Tatbestand nutzen die Arbeitgebervertreter schamlos aus.

Im konservativen Sprachgebrauch heißt es oft „Leistung muss sich lohnen“.  Die Arbeitgebervertreter in der Mindestlohnkommission sind mit ihrer Entscheidung weit davon entfernt dieser Aussage eine Grundlage zu geben und tragen weiter dazu bei, den sozialen Frieden in der Gesellschaft zu gefährden.

Für die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit ist eine Reform des Mindestlohngesetzes unumgänglich.